Gefahrgut
Beförderungspapier < 1000 Punkte
Als Beförderungspapier im Sinne der ADR gilt jenes Begleitpapier, in dem die nach ADR vorgeschriebenen Eintragungen enthalten sind. In der Praxis werden meist Lieferscheine oder Frachtbriefe dazu verwendet, sie müssen allerdings die erforderlichen Eintragungen vollständig enthalten. Sollte das nicht der Fall sein, ist hier ein Beispiel samt Punkteberechnung gemäß ADR Kapitel 1.1.3.6..
ACHTUNG: Dies ist eine Erleichterung! Es handelt sich immer noch um Gefahrgut! Ein kleiner Teil der Ausrüstungsgegenstände ist trotzdem mitzuführen.