Die neue Fassung der Verordnung brennbare Flüssigkeiten (VbF) regelt den sicheren Umgang mit diesen Stoffen, um Brände und Unfälle zu vermeiden. Eine wichtige Änderung ist, dass die Verordnung nun auch auf Baustellen gilt.

Was sind brennbare Flüssigkeiten?


Sämtliche Flüssigkeiten mit einem Flammpunkt ≤ 60°C
Gefahrklasse 1: Flammpunkt < 23°C + Siedebeginn ≤ 35°C
Gefahrklasse 2: Flammpunkt < 23°C + Siedebeginn > 35°C
Gefahrklasse 3: Flammpunkt ≥ 23°C bis 60°C
Gefahrklasse 4: Gasöle, Petroleum

 

Verkaufraum


Verkaufsräume, in denen brennbare Flüssigkeiten zum Verkauf angeboten werden, müssen gegenüber betriebsfremden Gebäudeteilen als eigener Brandabschnitt ausgebildet sein. Dies ist nicht erforderlich, wenn nur 50l bzw. 25l mit Gefahrenklasse 1 (Flammpunkt <23°C, Siedebeginn<35°C) vorhanden sind.

Gemäß § 33 der Verordnung sind die oberirdischen Lagermengen von brennbaren Flüssigkeiten in Verkaufsräumen begrenzt. Zum Beispiel dürfen in einem Verkaufsraum mit einer Fläche von bis zu 500 m², bis zu 600 Liter brennbarer Flüssigkeiten mit einem Flammpunkt von 23-60°C bereitgehalten werden. Kanister, Fässer oder ähnliche Behälter müssen ab einem bestimmten Volumen bruchfest ausgeführt sein. Es wird beschrieben, welche Behälter als bruchfest gelten. Insbesondere trifft es auf diese zu, welche eine Baumusterprüfung nach Gefahrgutrecht besitzen. Nähere Info´s zu Gefahrgut finden sie hier.

Gemäß § 47 müssen Verkaufsräume, die größer als 500 m² sind, als eigener Brandabschnitt ausgestattet sein. Ein Umfüllen der Flüssigkeiten ist verboten, außer es handelt sich um geschlossene Systeme. Die Regale zur Lagerung müssen aus nichtbrennbaren oder schwer entflammbaren Materialien hergestellt sein und einen Mindestabstand von 2 Metern zu leicht brennbaren Materialien wie Holzwolle oder loses Papier einhalten. In den Regalfächern dürfen nur unverpackte, nichtbrennbare Waren gelagert werden.

Lagerraum für brennbare Flüssigkeiten

Aus der kommentierten Fassung der Arbeitsinspektion ist zu entnehmen, dass bisherige Genehmigungsbescheide sinngemäß weiter gelten. Die einfache Übernahme der neuem Gefahrklassen soll die Einhaltung des bescheidmäßigen Kosens in einfacher weise feststellen.

Gemäß § 49 sind Übergangsbestimmungen beschrieben, die regeln, wie bereits bestehende Anlagen an die neue Verordnung angepasst werden müssen. Es ist wichtig, diese Bestimmungen genau zu beachten, um sicherzustellen, dass alle Vorschriften eingehalten werden.

Insgesamt ist die Verordnung über brennbare Flüssigkeiten ein wichtiger Schritt zur Gewährleistung der Sicherheit in Verkaufsräumen und gewerblichen Betriebsanlagen, insbesondere auf Baustellen. Es ist unerlässlich, dass alle Betriebe und Verkaufsstellen, die mit brennbaren Flüssigkeiten arbeiten, die Vorschriften dieser Verordnung genau einhalten, um Unfälle und Brände zu vermeiden.

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