Allgemein
Homeoffice Regeln in Österreich beschlossen
Ab sofort ist das Homeoffice in Österreich klar geregelt. Die Sozialpartner haben damit andere größere Länder hinter sich gelassen. Lange Zeit herrschte nur eine Übergangsfirst bis zum 31.3. 2021 für die Tätigkeiten bei Telearbeit und Homeoffice.
Das Arbeiten von Zuhause bleibt freiwillig
Zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer muss es eine schriftliche Vereinbarung getroffen werden. Von dieser kann beiderseits mit einer Frist von einem Monat zurückgetreten werden.
Für Betriebe mit Betriebsrat gilt – Betriebsvereinbarungstatbestand
Das Arbeiten von Zuhause wird im Arbeitsverfassungsgesetz verankert. Mithilfe des Betriebsrates kann nun festgehalten werden,
👨💻 Wer darf im Homeoffice arbeiten?
🕙 In welchem Stundenausmaß?
💻 Welche Arbeitsmittel werden zur Verfügung gestellt?
💰 In welchem Ausmaß wird der Aufwand ersetzt?
Arbeitsmittel und Aufwandersatz
Arbeitgeber können Arbeitsmittel zur Verfügung stellen. Verwenden man im Homeoffice eigene Mittel, steht ein Aufwandersatz zu. Bei Verwendung eigener digitaler Arbeitsmittel (Laptop, Bildschirm, Tastatur, Maus, Drucker, Handy, Internetkosten) ist ein Kostenersatz unabdingbar. Arbeitgeber können weiterhin einen Beitrag für laufende Mehrkosten (Strom, Heizung) übernehmen.
Steuerliche Absetzbarkeit
Diese besteht aus 2 Elementen:
- Zahlungen der Arbeitgeber für Kosten im Homeoffice wie Pauschalabgeltungen für digitale Arbeitsmittel oder freiwillige Zahlungen sind künfitg im Rahmen einer Pauschale von € 3 / Tag, maximal bis zum € 300 / Jahr, steuer- und sozialversicherungsfrei.
- Die Kosten für ergonomisches Büroeinrichtung (Drehstuhl, etc) sind bis zu € 300/Jahr absetzbar
ArbeitnehmerInnenschutzgesetz
ALLE Bestimmungen des ArbeitnehmerInnenschutzgesetzes, Arbeitszeitgesetzes und Arbeitsruhegesetzes gelten AUCH beim Arbeiten von Zuhause! D.h. es ist eine Unterweisung mit den Mitarbeitern auch im Homeoffice durchzuführen. Im Dienstnehmerhaftpflichtgesetz wird klargestellt, dass Schäden, welche von Haustieren oder Haushaltsangehörige an den Arbeitsmitteln verursacht werden, dem Arbeitnehmer zuzurechnen sind.
Unfallversicherungsschutz
Der Unfallschutz war bislang bis 31.3.2021 befristet. Nun dauerhaft sichergestellt. Dies betrifft auch Wegunfälle vom Homeoffice in z.B. Schule, Kindergarten oder Arzt. Nicht gedeckt ist der Weg zum Essen besorgen (Abholstation, Supermarkt)
Wie man seine Mitarbeiter im Homeoffice unterweisen kann, finden sie hier!
Foto von Standsome Worklifestyle auf Unsplash