Die ÖNORM Z 1020:2025 bricht radikal mit dem alten System der starren Kofferklassen. Weg von „Typ 1“ und „Typ 2“, hin zu einem rein zeitbasierten und funktionalen Sicherheitskonzept.


ÖNORM Z 1020:2025 – Die „3-Minuten-Regel“ revolutioniert die Erste Hilfe und den 1. Hilfe Koffer 

Vergessen Sie Typ 1 und Typ 2: Die neue ÖNORM Z 1020:2025 verabschiedet sich von der klassischen Einteilung in Koffergrößen und der Bindung an Mitarbeiterzahlen. An ihre Stelle tritt ein dynamisches Modell, das die tatsächliche Rettungskette priorisiert.

Das Ziel der Norm ist klar: Im Notfall zählt nicht, wie groß der Koffer im Keller ist, sondern wie schnell das Material beim Verletzten ankommt.

Das neue Herzstück: Die 3-Minuten-Frist

Die wichtigste Kennzahl der neuen Norm ist die Zeit. Die Platzierung und Anzahl der Erste-Hilfe-Einheiten im Betrieb orientiert sich nun an einem einfachen, aber strengen Kriterium:

Erste-Hilfe-Material muss so positioniert sein, dass es innerhalb von maximal 3 Minuten am Einsatzort verfügbar ist.

Diese 3 Minuten umfassen den Weg zum Koffer und den Weg zurück zum Verletzten. Das bedeutet für Betriebe:

  • In weitläufigen Hallen oder über mehrere Stockwerke müssen deutlich mehr Koffer verteilt werden, unabhängig von der Personenanzahl.

  • Barrieren zählen: Treppen, verschlossene Türen oder lange Flure verkürzen den effektiven Radius eines Koffers massiv.


Ein einheitliches Füllsortiment

Da die Unterscheidung in Typ 1 und Typ 2 wegfällt, setzt die ÖNORM Z 1020:2025 auf ein modulares Basissortiment. Anstatt sich zu fragen, „wie groß“ der Koffer sein muss, geht es nun darum, wie viele dieser standardisierten Einheiten über die Fläche verteilt werden müssen, um die 3-Minuten-Regel einzuhalten.
Hier ist die neue Inhaltsliste zu finden

Die Vorteile des neuen Systems:

  • Flexibilität: Bei einer Umstrukturierung des Büros oder der Werkstatt wird nicht mehr die Belegschaft gezählt, sondern geschaut, ob die Wegezeiten noch stimmen.

  • Risiko-Module: Über das Basissortiment hinaus müssen Betriebe je nach Gefährdungsbeurteilung (z. B. Forstarbeit, Chemie, Gastronomie) spezifische Zusatzmodule ergänzen.




Was bedeutet das für die Praxis?

Die Umstellung erfordert eine neue Art der Evaluierung durch Arbeitgeber und Sicherheitsfachkräfte:

  1. Weg-Zeit-Messung: Testen Sie realistische Szenarien. Schafft man es in 90 Sekunden zum Koffer und in 90 Sekunden zurück? Wenn nein, muss ein weiterer Standort her.

  2. Dezentralisierung: Der Trend geht weg von einer großen Sanitätsstation hin zu vielen, strategisch gut verteilten Erste-Hilfe-Stellen.

  3. Inhaltliche Aktualisierung: Das neue Basissortiment ist medizinisch auf dem neuesten Stand (z. B. Fokus auf hochwertige Wundreinigung und verbesserte Fixiersysteme).


Fazit: Schnelligkeit rettet Leben

Die ÖNORM Z 1020:2025 ist ein Bekenntnis zur praktischen Logistik. Indem sie die 3-Minuten-Hilfeleistung als Maßstab setzt, stellt sie sicher, dass im Ernstfall keine wertvolle Zeit durch lange Laufwege verloren geht. Die alte Bürokratie der Mitarbeiterlisten weicht einer lebensrettenden Zeitvorgabe.

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Die neue Fassung der Verordnung brennbare Flüssigkeiten (VbF) regelt den sicheren Umgang mit diesen Stoffen, um Brände und Unfälle zu vermeiden. Eine wichtige Änderung ist, dass die Verordnung nun auch auf Baustellen gilt.

Was sind brennbare Flüssigkeiten?


Sämtliche Flüssigkeiten mit einem Flammpunkt ≤ 60°C
Gefahrklasse 1: Flammpunkt < 23°C + Siedebeginn ≤ 35°C
Gefahrklasse 2: Flammpunkt < 23°C + Siedebeginn > 35°C
Gefahrklasse 3: Flammpunkt ≥ 23°C bis 60°C
Gefahrklasse 4: Gasöle, Petroleum

 

Verkaufraum


Verkaufsräume, in denen brennbare Flüssigkeiten zum Verkauf angeboten werden, müssen gegenüber betriebsfremden Gebäudeteilen als eigener Brandabschnitt ausgebildet sein. Dies ist nicht erforderlich, wenn nur 50l bzw. 25l mit Gefahrenklasse 1 (Flammpunkt <23°C, Siedebeginn<35°C) vorhanden sind.

Gemäß § 33 der Verordnung sind die oberirdischen Lagermengen von brennbaren Flüssigkeiten in Verkaufsräumen begrenzt. Zum Beispiel dürfen in einem Verkaufsraum mit einer Fläche von bis zu 500 m², bis zu 600 Liter brennbarer Flüssigkeiten mit einem Flammpunkt von 23-60°C bereitgehalten werden. Kanister, Fässer oder ähnliche Behälter müssen ab einem bestimmten Volumen bruchfest ausgeführt sein. Es wird beschrieben, welche Behälter als bruchfest gelten. Insbesondere trifft es auf diese zu, welche eine Baumusterprüfung nach Gefahrgutrecht besitzen. Nähere Info´s zu Gefahrgut finden sie hier.

Gemäß § 47 müssen Verkaufsräume, die größer als 500 m² sind, als eigener Brandabschnitt ausgestattet sein. Ein Umfüllen der Flüssigkeiten ist verboten, außer es handelt sich um geschlossene Systeme. Die Regale zur Lagerung müssen aus nichtbrennbaren oder schwer entflammbaren Materialien hergestellt sein und einen Mindestabstand von 2 Metern zu leicht brennbaren Materialien wie Holzwolle oder loses Papier einhalten. In den Regalfächern dürfen nur unverpackte, nichtbrennbare Waren gelagert werden.

Lagerraum für brennbare Flüssigkeiten

Aus der kommentierten Fassung der Arbeitsinspektion ist zu entnehmen, dass bisherige Genehmigungsbescheide sinngemäß weiter gelten. Die einfache Übernahme der neuem Gefahrklassen soll die Einhaltung des bescheidmäßigen Kosens in einfacher weise feststellen.

Gemäß § 49 sind Übergangsbestimmungen beschrieben, die regeln, wie bereits bestehende Anlagen an die neue Verordnung angepasst werden müssen. Es ist wichtig, diese Bestimmungen genau zu beachten, um sicherzustellen, dass alle Vorschriften eingehalten werden.

Insgesamt ist die Verordnung über brennbare Flüssigkeiten ein wichtiger Schritt zur Gewährleistung der Sicherheit in Verkaufsräumen und gewerblichen Betriebsanlagen, insbesondere auf Baustellen. Es ist unerlässlich, dass alle Betriebe und Verkaufsstellen, die mit brennbaren Flüssigkeiten arbeiten, die Vorschriften dieser Verordnung genau einhalten, um Unfälle und Brände zu vermeiden.

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Hygiene – Unterweisung für den Einzelhandel

Hygiene im Einzelhandel ist von größter Bedeutung, um die Qualität der Produkte und die Gesundheit von Kunden und Mitarbeitern zu schützen. Eine Personalschulung ist zumindest jährlich, bei Neueintritt von Mitarbeitern oder Veränderung deren Aufgabegebiete durchzuführen und zu dokumentieren. Derartige Hygiene – Unterweisungen können entsprechend den Vorgabe der „Leitlinie für die Personalschulung“ (BMG 75210/0004-II/B/13/2012 vom 24.7.2012) durchgeführt werden. Die Kontrolle obliegt den Gemeinden und werden durch das Marktamt bzw. durch die Lebensmittelaufsicht durchgeführt. 

Hygiene schützt vor Viren und Krankheiten


Wusstest du, dass ein Nieser mehr als 1 Million Tröpfchen und damit ebenso viele Keime aus dem Mund über min. 12m
hinausschleudert? Mit einem Nieser kann als ein ganzer Verkaufsraum mit Keimen und Mikroorganismen infiziert werden.

Hygiene am Arbeitsplatz muss demnach ernst genommen werden und ist mehr als Sauberkeit und Ordnung. Hygiene bezeichnet die Gesamtheit aller Maßnahmen in den verschiedensten Bereichen zur Erhaltung und Hebung des Gesundheitsstandes und zur Bekämpfung von Krankheiten. Das fängt beim Händewaschen an, geht über zum aufgeräumten Verkaufspult und endet bei der Sauberkeit im Aufenthaltsraum.

Personalhygiene – Hygiene am Arbeitsplatz


zur Personalhygiene zählen:
  • tägliches Duschen
  • Saubere Arbeitskleidung
  • vermeiden von Schmuck
  • kurze und saubere Fingernägel
  • Leiden unter Diarrhoe (Zutritt von Bereich mit Lebensmitteln verboten)
  • keine Hautausschläge vorhanden (Abdeckung nach Abklärung mit Arzt)
  • keine übertragbaren Krankheiten oder
  • offene Wunden
  • während der Zubereitung dürfen keine Nahrungsmittel oder Getränke konsumiert werden
  • keine unnötige Arbeitskleidung mit auf die Toilette nehmen

Ohne Sauberkeit geht gar nichts!
Mit deiner persönlichen Hygiene leistest du einen wichtigen Beitrag!



Mikroorganismen


Hände können Mikroorganismen von
  • nicht gereinigten Gegenständen
  • verschmutzter Arbeitskleidung
  • von der eigenen Haut
  • aus der Nase und den Ohren
  • von Exkrementen
  • anderen Lebensmitteln
  • anderen Menschen
  • Verpackungen
auf Lebensmittel übertragen.
Eine Hygiene – Unterweisung beinhaltet Basiswissen über mikrobiologische, chemische, physikalische und weitere produktspezifische Gefahren.

Hygiene Unterweisung Personalschulung Mikroorganismen


Reinigung macht den Unterschied aus

Hygiene Unterweisung Personalschulung Keimreduktion





Aufenthaltsraum – Ein Thema für die Hygiene – Unterweisung?


Achte bei Lebensmitteln, die sich in Kühlschrank oder Vorratsschrank befinden, stets aus das
Mindesthaltbarkeitsdatum und entsorge diese bei Bedarf. Geschirr ist nach Gebrauch zu spülen. Essensreste zu entsorgen. Haltet immer ausreichend Spülmittel und Schwämme bereit. Achte darauf, dass Schwämme an einem trockenen Platz aufbewahrt werden, damit sich keine Keime bilden. Spritzer in der Mikrowelle oder an der Herdplatte sind nach Gebrauch zu entfernen.

Mindesthaltbarkeitsdatum


Durch beschädigte Verpackungen oder bei falscher Lagerung können Keime und
Schimmelpilze in ein Lebensmittel gelangen. Zur falschen Lagerung gehört auch direkte Sonneneinstrahlung im Verkaufsraum. Beschädigte Artikel sofort aussortieren! Achte auf das Mindesthaltbarkeitsdatum der Waren. Eine Entsorgung erfolgt in Absprache mit dem Vorgesetzten. Die Warenpräsentation muss sauber und einwandfrei sein.

Für Fragen stehe ich gerne zur Verfügung.
Meine Kontaktdaten finden Sie hier
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Gültig für UN 3090 + 3480 (lose) verpacke Akkus per 1.4.2022 (leider ein Aprilscherz)

Für sehr kleine eher leistungsschwache Li-Metall oder Li-Ionen-Akkus gab es bislang in den IATA-Vorschriften 2 spezielle Verpackungsvorschriften. Diese (965 Teil II) sowie (968 Teil II) wurden nun ersatzlos gestrichen. Die Verpackung hab nun nach dem entsprechenden Teil IB zu erfolgen.

Was ist Mehraufwand?

  • Ausfüllen einer Shipper´s Declaration
  • Kennzeichnung des Versandstückes mit
    • Gefahrzettel 9A
    • UN-Nummer + Benennung
    • Netto – Menge
    • Absender + Empfänger
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Radon

Radon ist ein radioaktives Edelgas und kommt in allen Böden vor. Es kann aus dem Boden entwichen und sich in Erd- oder Kellergeschoßen ansammeln. Die hauptsächliche Gefahrenquelle ist nicht das Radon selbst, sondern seine Zerfallsprodukte. Am meisten zur Belastung durch Alphastrahlung trägt das Polonium-Isotope bei. Beim Einatmen von Radon verbleiben die Zerfallsprodukte in der Lunge. Diese sind wohl die zweithäufigste Ursache für Lungenkrebs.

Die Radongebiete wurde mithilfe von tausender Messungen erhoben und unterteilen sich in Vorsorgegebiete sowie Schutzgebiete. (z.B. Bezirk Gmünd). Es ist somit eine regional sehr unterschiedliche Problematik. In Österreich sind 104 Gemeinden als Radonschutzgebiet ausgewiesen.

Einen Überblick für Österreich finden Sie hier: https://geogis.ages.at/GEOGIS_RADON.html
Radonkarte für Deutschland


Radonvorsorgebiet

Hier sind Radonschutzmaßnahmen bei Neubauten und Generalsanierungen verpflichtend. Radonmessungen sind in bestimmten Arbeitsbereichen folgender Branchen erforderlich:

  • in Wasserversorgungsunternehmen
  • untertägigen Bereichen von Bergwerken, Schächten, Stollen, Tunneln und Höhlen
  • Schaubergwerken und Schauhöhlen
  • In Radon-Kureinrichtungen



Radonschutzgebiete

Zusätzlich zu den o.a. Verpflichtungen sind sämtliche Arbeitsbereiche in Erd- oder Kellergeschoßen mit einer Messung zu beurteilen. Eine Messung kann bei einer ermächtigten Überwachungsstelle angefordert werden. Hier geht´s zur Liste.

Die Messung erfolgt zunächst passiv über 2 beziehungsweise 6 Monaten. Hier werden Kernspurdetektoren angewendet, welche aus Kunststoff sind, keinen Storm benötigen, sehr günstig, nicht strahlend und sehr handlich sind. Sofern der Grenzwert von 300Bq nicht überschritten wird, sind keine weiteren Maßnahmen erforderlich.

 

Bautechnische Maßnahmen für Neubauten sind z.B. weiße Wanne oder mindestens 20cm starke Fundamentplatte.
Die Radonschutzverordnung finden Sie hier
Mehr zu Thema Sicherheit finden sie hier

 

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