Gefahrengut Luft

Verlängerung der Gültigkeit von IATA Zertifikaten wegen SARS-CoV-2/COVID-19:

Die Gültigkeit von Schulungen für die Beförderung gefährlicher Güter in der Zivilluftfahrt gemäß § 33 GGBG iVm 1;4 ICAO-TI, die nominell zwischen dem 1. März 2020 und dem 28.Februar 2021 endet, bleibt bis zu letzterem Zeitpunkt aufrecht und kann während dieses Zeitraums nach den üblichen Auffrischungsmodalitäten um 24 Monate (ausgehend vom ursprünglichen Ablaufdatum) verlängert werden. siehe auch BMK-Erlass GZ 2020-0.786.135 vom 3.12.2020

IATA Gefahrgutvorschriften – wichtige Änderungen und Anpassungen in der 62. Ausgabe (2021):

Nachfolgend finden Sie eine Zusammenstellung der wesentlichsten Änderungen und Ergänzungen. Sie stellt jedoch keine vollständige Aufzählung dar.

1.5 – Schulungsanforderungen

Ein befähigungsorientierter Ansatz bei der Gefahrgutschulung und Beurteilung wurde implementiert. Die DGR Tab. 1.5.A mit den 12 Personalkategorien, wie sie bis zur 61. Ausgabe gültig war, gibt es nicht mehr, allerdings dürfen in Österreich die 12 Personalkategorien mit einer Übergangsfrist bis 31.12.2022 weiter verwendet werden.

Sonderbestimmungen

Signifikante Änderungen bei der A154 bezüglich defekter und beschädigter Lithium-Batterien;

A215 – wird der UN 3077 und UN 3082 zugeordnet und erlaubt dem Versender eine aufgeführte richtige Versandbezeichnung als technischen Namen zu verwenden;

5 – Verpacken

5.0.2.5 – wurde erweitert, um klarzustellen, dass Verpackungen mehr als einem Bauart-Typ zugeordnet werden können und auch mehr als eine UN-Spezifikationsmarkierung aufweisen können;

Verpackungsanweisungen

  • VA 965 bis VA 970 – wurden folgendermaßen überarbeitet:
  • –     ein ausdrücklicher Hinweis, dass Lithium-Zellen oder -Batterien, welche in Übereinstimmung mit Sonderbestimmung A154 als beschädigt oder defekt angesehen werden, zum Transport verboten sind; und
  • –     Teil II beschreibt, dass, sofern Versandstücke von unterschiedlichen Verpackungsanweisungen auf einem Luftfrachtbrief aufgeführt werden, die Übereinstimmungserklärungen zu einer Erklärung zusammengefasst werden dürfen. Beispiele von solchen Erklärungen sind in DGR 8.2.7 zu finden.
  • VA 967 und VA 970 – wurden überarbeitet, dass Folgendes erforderlich ist:
  • –     die Ausrüstung muss innerhalb der Außenverpackung vor Bewegung geschützt sein; und
  • –     mehrere Ausrüstungen in einem Versandstück müssen innerhalb eines Versandstücks so verpackt sein, dass diese sich gegenseitig nicht beschädigen.

6 – Verpackungsspezifikationen und Prüfverfahren

  • –     Klarstellung über die Größe der UN-Spezifikationsmarkierung auf Versandstücken (DGR 6.0.4.1, 6.5.3.1);
  • –     Klarstellung der Anbringung des Herstellungsjahres auf Plastikkanistern und -fässern (DGR 6.0.4.2.1(f));
  • –     eine neue Anforderung für Versandstücke, welche für mehr als einen Bauart-Typ geprüft wurden (DGR 6.0.7).

7 – Markierung und Kennzeichnung

  • 7.1.4.4.1 – wurde überarbeitet, um die Schrifthöhe der UN/ID-Nummer und den Buchstaben „UN“ oder „ID“ auf Versandstücken zu verdeutlichen.
  • 7.1.5.5.3 – die Mindestabmessungen der Lithium-Batterie-Markierung wurden überarbeitet. Ab 2021 hat diese Markierung eine Mindestabmessung von nur mehr 100 x 100 mm. Die Markierung, welche in DGR Abb. 7.1.C der 61. Ausgabe dieser Vorschriften dargestellt wird, mit einer Mindestabmessung von 120 mm x 110 mm, darf weiter verwendet werden.

8 – Dokumentation

  • 8.1.6.9.2, Schritt 7 – die Anforderungen, wie mehrere Umverpackungen in einer Versendererklärung einzutragen sind, wurden überarbeitet und ein zusätzliches Beispiel wurde eingefügt (DGR Abb. 8.1.Q).
  • 8.2.1 – die Erklärung, welche auf dem Luftfrachtbrief erforderlich ist, wenn gefährliche Güter zur Beförderung angeboten werden, wurden überarbeitet („Dangerous goods as per associated Shipper’s Declaration“ oder „Dangerous Goods as per associated DGD“). Die Erklärung “Dangerous goods as per attached Shipper’s Declaration” oder “Dangerous goods as per attached DGD” dürfen bis zum 31. Dezember 2022 weiter verwendet werden.
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Klimagerät CO Gastherme

Man riecht es nicht. Man schmeckt es nicht. Da Kohlenmononoxid (CO) farb- und geruchslos ist, wird die Gefahr nicht wahrgenommen! Immer wieder kommt es bei sommerlichen Temperaturen zu tragischen Unfällen durch Wohnungsgasthermen. Warme Abgasluft von Gasthermen sollte normalerweise über den Kamin ins Freie abziehen. Bei hohen Außentemperaturen oder bei schwülem Tiefdruckwetter (z.B. vor Gewittern) kann es den Abgasen (CO) aber am nötigen Auftrieb fehlen – im Kamin bilden sich „Wärmestoppel“. Die Abgase sind im Vergleich zur Außenluft nicht heiß genug und können dadurch nicht mehr abziehen. Die Abgase stauen sich in der Wohnung zurück und dadurch entsteht eine unsichtbare Gefahr.

Regelmäßig ereignen sich schwere Unfälle mit manchmal auch tödlichem Ausgang – auch körperliche Dauerfolgen sind nicht auszuschließen. Die häufigsten Unfälle passieren beim Duschen, wo es schon in kürzester Zeit zu Ohnmacht und Ersticken kommen kann. Auch die Kombination mit einem Dunstabzug, dem Abluftventilator im Bad oder dem mobilen Klimagerät kann riskant sein, da durch das Ansaugen der Luft ebenfalls eine Unterdrucksituation entstehen kann. Unter normalen Umständen ist eine Gastherme absolut sicher. Probleme mit einer erhöhten Kohlenstoffmonoxid-Konzentration kann es dann geben, wenn Therme oder Rauchfang nicht oder nur schlecht gewartet wurden.

Wie gefährlich sind Klimageräte?

Wenn in einem Raum eine Gastherme und ein mobiles Klimagerät aufgestellt sind, kann es zu einer gefährlichen Konkurrenz zwischen den Geräten kommen, da beide dem Raum Luft entziehen. Ungefährlicher sind Split-Klimageräte, da diese aus einem Innen- und einem Außenteil bestehen.  Diese müssen jedoch an der Fassade montiert werden, was meist genehmigt werden muss.

Was kann man tun, um Unfälle zu vermeiden?

  • Therme regelmäßig warten und reinigen lassen
  • Rauchfangkehrer auch im späten Frühjahr kommen lassen
  • Kohlenmonoxid-Melder installieren
  • Kopfschmerzen und Schwindel ernst nehmen und sofort lüften
  • Wurde das Gebäude saniert, erhöhte Vorsicht walten lassen. Eventuell Rauchfangkehrer hinzuziehen

siehe lesen: Gefahr bei Gasthermen: Kohlenmonoxid
hier geht´s weiter Rund ums Thema Sicherheit
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Fussball Dusche Hygiene


Der Fussball darf sowie zumindest im kleinen Rahmen wieder den Betrieb aufnehmen. Die Hygienemaßnahmen zu Covid-19 sind allerorts bekannt. Doch wie sieht es mit der Wasserversorgung der Duschen nach dem langen Stillstand aus? Lt. Handlungsempfehlung des ÖFB können die Umkleidekabinen nun genutzt werden. Doch was könnte passieren, wenn keiner aus das stehende Wasser geachtet hat? 

Die AGES sowie andere Behörden warnen immer wieder vor einem Gesundheitsrisiko durch zu hohe Legionellen-Konzentrationen in der hauseigenen Trinkwasseranlage. Insbesondere sind davon Duschen betroffen. Im Jahr 2018 wurden 237 Fälle (davon 10 Todesfälle) bei der AGES registriert. Dies tritt auch in den Sanitärräumen von Sportplätzen auf. Hier ein Bericht der NÖN aus 2018 “ Fussball Dusche Vösendorf“. Die Erreger lösen dabei eine schwere Lungenentzündung aus.  Dabei kann es sich auch um die Legionärskrankheit, auch Legionellose genannt, handeln. Beim Duschen ist das Infektionsrisiko besonders hoch, da sich die feinen Wassertröpfchen im gesamten Raum verteilen. Legionellen sind Stäbchenbakterien, die in nahezu jedem Gewässer – auch im Grundwasser – vorkommen können. Die Grenzwerte sind in den ÖNORMEN zusammengefasst. In kaltem und sehr heißem Wasser ist die Legionellen-Konzentration so gering, dass keine Gesundheitsgefährdung durch die Erreger zu befürchten ist. Ab Temperaturen über 60°C sterben die Legionellen rasch ab. Im warmen – vor allem länger stehenden – Wasser mit Temperaturen zwischen 30 und 45 Grad – können sie sich dagegen vermehren und in hohen Konzentrationen vorkommen.

Ausgansbeschränkung begünstigt Legionellen im Leitungswasser sowie Duschen

Durch den Stillstand an den Fussballplätzen sind unbewusst ideale Bedingungen geschaffen worden. Die laufende Bewässerung des Rasens wirkt sich nicht auf den Warmwasserkreis aus. Neben der Temperatur begünstigt vor allem stehendes Wasser die Vermehrung der Bakterien. Die höchste Belastung liegt am Ende der letzten Entnahmestelle. Im Privatbereich wird der Warmwasserspeicher an den Bedarf der Bewohner angepasst. Auf den Sportplätzen gilt selbiges, nur das hier in den letzten 6 Wochen kein nennenswerter Verbrauch vorgelegen ist. Somit dürften sich in den Leitungen einiges an Stagnationswasser befinden.

Wie kann man einer gefährlich hohen Legionellen-Konzentration in Duschen vorbeugen? 

Hier ist das Gleiche wie nach der Winterpause zu beachten:

  • Bei Wiederinbetriebnahme sind Kaltwasser- und Warmwasser-Entnahmestellen für fünf Minuten vollständig zu öffnen.
  • Kalt- und Warmwasserarmaturen sind voll aufzudrehen. Bei Mischwasserarmaturen ist der Bedienhebel in Mittelstellung zu bringen und vollständig zu öffnen.
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Legionärskrankheit ist besonders gefährlich

Bei der Legionärskrankheit (auch Legionellose) ist die Lunge massiv betroffen. Die Krankheit zeigt sich in Form einer schweren Lungenentzündung und ist meldepflichtig. Sie kann – insbesondere bei immun- und altersgeschwächten Menschen sowie bei Patienten mit einer Herz- oder Lungenvorerkrankung – sogar tödlich verlaufen. Die ersten Krankheitssymptome sind dieselben wie beim Pontiac-Fieber.
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Trotz aller Entwicklungen im Regalbau und hoher Sicherheitsstandards gehört innerbetriebliches Lagern und Transportieren heute nach wie vor zu den unfallträchtigsten Tätigkeiten. Das Lagern in Regalen führt, trotz modernster Technik, immer wieder zu Gefährdungen und beeinträchtigt somit die Sicherheit des Personals. Aus diesem Grund empfiehlt es sich, einige Dinge in Bezug auf die Sicherheitsbestimmungen für Regale zu beachten und regelmäßig zu überprüfen.

Zunächst muss man seine Mitarbeiter mindestens einmal im Jahr über die Sicherheitsbestimmungen im Lager unterweisen und diese Unterweisung sorgfältig dokumentieren, um sie im Zweifelsfall nachweisen zu können. Bei der jährlichen Auffrischung in Sachen Sicherheit sind alle Bereiche innerhalb eines Regalssystems gleichermaßen anzusprechen – ganz egal, ob es um Kommissionieren, Transport oder Lagerung geht. Schutzausrüstung wie 2 Paar Sicherheitsschuhe (Sommer / Winter) und Handschuhe sollten eine Selbstverständlichkeit im Umgang mit Staplern und Regalen sein. Lager- und Logistikleiter sollten hier mit gutem Beispiel vorangehen. Dazu zählt ebenfalls eine Warnweste, welche die Sichtbarkeit deutlich erhöht. Die gesetzlichen Mindestanforderungen findest du hier!

Der Aufbau eines Lagers schafft sichere Arbeitsbedingungen

Ein großes Sicherheitsrisiko innerhalb eines Lagers ist in vielen Fällen Platzmangel. Enge und verschachtelte Verkehrswege können dazu führen, dass Stapler beim Rangieren an die Lagerregale stoßen und Gegenstände herausfallen oder Regalteile beschädigt werden. Breite Gänge und ausreichend Platz zwischen den Regalen sind deswegen besonders wichtige Bestandteile der Sicherheit im Lager. Je mehr Raum und Sichtbarkeit im Regalsystem herrscht, desto geringer das Risiko von Zusammenstößen. Werden Paletten überschlichtet, sind diese nicht im Hochregallager zu verstauen.

Den Risikofaktor Regal kontrollieren

Ein Großteil aller Unfälle im Lager entsteht durch unzureichend gesicherte Regale. Hauptgründe für den Risikofaktor Regal sind falsches Einräumen über Verkehrswegen sowie eine mangelhafte Träger- sowie Durchschubsicherung. Überladene Regalböden können schnell brechen und herabfallende Gegenstände eine Kettenreaktion auslösen.

Was auf den ersten Blick vielleicht als massiver Arbeitsaufwand erscheint, ist im Grunde jedoch schnell erledigt. Eine jährliche Kontrolle des Regalsystems durch einen Regalinspekteur kann auch bei laufendem Betrieb durchgeführt werden. Hierbei werden Schäden frühzeitig erkannt und das Personal über Schwachstellen informiert.
Den Kontakt zu unseren Regalinspekteuren findest du hier!

 

 

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Viele Betriebe mussten in den letzten 6 Wochen ihre Tätigkeit aufgrund von Covid 19 einstellen. Es kann daher der Fall eintreten, dass Wasserauslässe nicht regelmäßig benützt wurden. Regelmäßige Wasserentnahme ist aber für die Aufrechterhaltung der Trinkwasserhygiene wichtig.

Betroffen davon ist grundsätzlich jeder Betrieb. Beispielsweise Einzelhandel, Friseure, Fußpfleger und Masseure.

Bei Objekten, in denen Wasserauslässe regelmäßig benützt werden, sind keine zusätzlichen Maßnahmen bezüglich Trinkwasserhygiene erforderlich. 

Wurden Wasserauslässe jedoch nicht regelmäßig benutzt, ist vor der Eröffnung des Betriebs unbedingt Folgendes zu beachten:

  • Bei Wiederinbetriebnahme sind Kaltwasser- und Warmwasser-Entnahmestellen für fünf Minuten vollständig zu öffnen.
  • Kalt- und Warmwasserarmaturen sind voll aufzudrehen. Bei Mischwasserarmaturen ist der Bedienhebel in Mittelstellung zu bringen und vollständig zu öffnen.
  • Duschanlagen nicht vergessen!

 

Die beschriebenen Maßnahmen haben nicht nur positive Auswirkungen auf die Trinkwasserhygiene, sondern dienen auch im Besonderen im Bereich der Duschen der Legionellenprävention. 

Möchtest du weitere Informationen haben, dann kontaktiere uns!

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